Frühjahr 2024
20.-22.03.2024
Herbst 2024
06.-08.11.2024
24 Std.
voraussichtlich 9:00 - 16:00 Uhr
Seit 2020 sind im Rahmen der Ausbildung nach Pflegeberufegesetz Praxisanleiter*innen verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und nachzuweisen.
Lernziele:
Die Teilnehmer*innen führen Praxisanleitungen durch.
Die Teilnehmer*innen passen Praxisanleitungen auf unterschiedliche Voraussetzungen an.
Tag 1 Pädagogische Schwerpunkte
Tag 2 Rechtliche Schwerpunkte
Tag 3 Kompetenzentwicklung
Die einzelnen Tage können separat gebucht werden oder aber im Block.
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe aus dem Jahr 2017 wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeaus-bildung gelegt. Aus den bisher eigenständigen Ausbildungsberufen Krankenpflege-, Kinderkrankenpflege- und Altenpflege wurde die Berufsbezeichnung Pflegefachmann und Pflegefachfrau.
Erstmals wurde in Bezug auf die Ausbildung gesetzlich festgelegt, dass Schüler*innen mindestens 10 % der Ausbildung angeleitet werden müssen. Die Schwierigkeit ist hierbei, dass unsere Auszubildenden aus unterschiedlichen Sparten kommen und maximal 10 Wochen in einer Einrichtung verbleiben. Anleitungssituationen müssen daher gezielt und geplant stattfinden, dennoch individuell auf die Schüler*innen angepasst werden.
Kosten für den Teilnehmer:
Teilnehmerzahl pro Angebot:
Start des Kurses:
Frühjahr 2024
20.03.2024
Herbst 2024
06.11.2024
Koordinatorin für den Kurs
Frau Stefani Hildenbrandt
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