Berufspädagogische Zusatzqualifikation Praxisanleiter*in gem. §4 Abs. 2 Satz 2 PflAPrV
04.05.2026 - 27.01.2027
320 Stunden
Anmeldeschluss ist bis: 15.04.2026
Praxisanleiter*innen übernehmen eine zentrale Rolle in der Sicherstellung einer hochwertigen praktischen Ausbildung. Sie gestalten Lernprozesse aktiv, begleiten Auszubildende in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung und fördern die Verbindung zwischen Theorie und Praxis.
Ein hybrider Weiterbildungskurs mit Lehrbriefen, virtueller Lernumgebung, Praxisphasen und Präsenzzeiten, die dem professionellen Austausch dienen und dadurch den Theorie-praxis-Transfer unterstützen. Es werden zusätzliche Onlinesprechstunden angeboten. Die berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleiter*in gemäß §4 Abs. 3 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) qualifiziert Sie dazu, Auszubildende in der Pflege kompetent und zukunftsorientiert anzuleiten.
In unserer Weiterbildung erwerben Sie die notwendigen pädagogischen, methodischen und rechtlichen Kompetenzen, um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden. Gemeinsam legen wir den Grundstein für eine starke Pflegeausbildung – engagiert, qualifiziert und mit Blick auf die Zukunft der Pflege.
Kosten für den Teilnehmer:
2000,00 Euro
Teilnehmerzahl pro Angebot:
bis zu 15-20 Teilnehmer
Start des Kurses:
04.05.2026
Inhalt
Die Weiterbildung erfüllt die Voraussetzungen einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation nach § 4 Abs. 3 PflPrV und berechtigt zur Praxisanleitertätigkeit in der eigenen Einrichtung.
- Die Maßnahme ist staatlich anerkannt
- findet berufsbegleitend statt
- umfasst 320 Stunden Theorie incl. 24 Stunden Praxishospitation
- ist in zwei Module (incl. Modulprüfung) unterteilt
In Weiterbildungsblöcken von jeweils 5 Unterrichtstagen (a 40 Std.) findet in regelmäßigen Abständen der Unterricht statt. Für die Onlinesprechstunden benötigen Sie eine stabile Internetverbindung, sowie funktionsfähige Lautsprecher und ein Mikrofron.
Zwischen den Unterrichtsblöcken sind praktische Übungen vorgesehen. Die Blockwochen werden in einem gesonderten Datenblatt ausgewiesen. (gerne über die Verwaltung erfragen unter: info@pflegeschule-braunschweig.de)
Praxisanleiter*innen können den Entwicklungsstand der Schüler*innen beurteilen, den Stand der praktischen Ausbildung planen, dokumentieren und bewerten. Sie wirken in enger Zusammenarbeit mit der Schule bei Planung und Gestaltung der praktischen Ausbildung mit. Sie sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Prüfer in der praktischen Prüfung und / oder unterstützen den Prüfungsausschuss. Sie begleiten Wiedereinsteiger in der Einrichtung.
Voraussetzungen
Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in zu führen
Abschlussprüfung
Hausarbeit und Colloquium
