Berufspädagogische Zusatzqualifikation Praxisanleiter*in gem. §4 Abs. 2 Satz 2 PflAPrV
02.06.2025 - 04.12.2025
300 Stunden
Anmeldeschluss ist bis:
Die berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleiter*in gemäß §4 Abs. 2 Satz 2 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) qualifiziert Sie dazu, Auszubildende in der Pflege kompetent und zukunftsorientiert anzuleiten.
Praxisanleiter*innen übernehmen eine zentrale Rolle in der Sicherstellung einer hochwertigen praktischen Ausbildung. Sie gestalten Lernprozesse aktiv, begleiten Auszubildende in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung und fördern die Verbindung zwischen Theorie und Praxis.
In unserer Weiterbildung erwerben Sie die notwendigen pädagogischen, methodischen und rechtlichen Kompetenzen, um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden. Gemeinsam legen wir den Grundstein für eine starke Pflegeausbildung – engagiert, qualifiziert und mit Blick auf die Zukunft der Pflege.
Kosten für den Teilnehmer:
1700,00 Euro
Teilnehmerzahl pro Angebot:
bis zu 15 Teilnehmer
Start des Kurses:
02.06.2025
Inhalt
Die Weiterbildung erfüllt die Voraussetzungen einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation nach § 4 Abs. 3 PflPrV und berechtigt zur Praxisanleitertätigkeit in der eigenen Einrichtung.
- Die Maßnahme ist staatlich anerkannt
- findet berufsbegleitend statt
- umfasst 276 Stunden Theorie/ 24 Stunden Praxis
In sechs Weiterbildungsblöcken von jeweils 5 Unterrichtstagen findet in regelmäßigen Abständen der Unterricht statt.
Zwischen den Unterrichtsblöcken sind praktische Übungen vorgesehen. Die Blockwochen werden in einem gesonderten Infoblatt ausgewiesen.
Praxisanleiter*innen können den Entwicklungsstand der Schüler*innen beurteilen, den Stand der praktischen Ausbildung planen, dokumentieren und bewerten. Sie wirken in enger Zusammenarbeit mit der Schule bei Planung und Gestaltung der der praktischen Ausbildung mit. Sie sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Prüfer in der praktischen Prüfung und/ oder unterstützen den Prüfungsausschuss. Sie begleiten Wiedereinsteiger in der Einrichtung.
Voraussetzungen
Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Pflegefachmann*frauzu führen
Abschlussprüfung
Hausarbeit und Colloquium